Privatinsolvenz - besser vermeiden
Schon wieder ein Vollstreckungsbescheid und schon wieder der Gerichtsvollzieher, die ungeöffneten Rechnungen liegen auf dem Tisch, sie sind sowieso unbezahlbar. Keine Frage, wenn es sich so verhält, könnte eine Privatinsolvenz ins Haus stehen.
Eine Privatinsolvenz bedeutet, es gibt berechtigte finanzielle Forderungen von Banken, vom Finanzamt, von Dienstleistern oder von wem auch immer an den Privatmann. Eine Privatinsolvenz bedeutet, dass diesen Forderungen nicht entsprochen worden ist und dass die entsprechenden Gläubiger dies aktenkundig gemacht haben, schließlich wollen sie ja auch an ihr Geld kommen. Eine Privatinsolvenz bedeutet, dass die Eintreibung der Forderungen zum staatlichen Verfahren wird und damit die Form der Zwangsvollstreckung bekommt. Und eine Privatinsolvenz bedeutet natürlich zusätzliche Gebühren.
Absolut wichtig ist jetzt die denkbar beste Beratung, in wirtschaftlicher, in steuerlicher und in rechtlicher Hinsicht. Man sollte sich unbedingt an den Fachanwalt für Privatinsolvenzrecht oder eine andere zugelassene Beratungsstelle wenden, z.B. die Schuldnerberatungsstelle. Im Notfall wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe bewilligt, wo mit die Übernahme der Kosten geregelt ist.
Sollte – und das sind die vorgeschriebenen Schritte – die außergerichtliche Einigung scheitern, wird vom Rechtsberater ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, dem alle Gläubiger zustimmen müssen.Andernfalls muss beim Insolvenzgericht Antrag auf ein Schuldenbereinigungsverfahren gestellt werden, das entsprechend der Rechtslage auch zum Insolvenzverfahren werden kann. Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist dann meist die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren.
Wer sich aber diese Privatinsolvenz im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung oder umgangssprachlich, dem Schuldenerlass als eine Art Gastgeschenk an den Schuldner vorstellt, der irrt gewaltig. Im Privatinsolvenzverfahren ist ein Treuhänder eingesetzt worden. Der neben der Abwicklung und der Überwachung die Aufgabe hat, das pfändbare Restvermögen zu verwerten. Das bedeutet Zwangsversteigerung von jeglichem Besitz bis hin zur sogenannten Armutsgrenze.
Nach den genannten sechs Jahren der Wohlverhaltens- oder Treuhandperiode ist der ehemalige Schuldner langfristig nicht kreditwürdig (SCHUFA-Eintrag), das bedeutet bei jeder Geschäftsbeziehung, Konto, Handy, usw. Zustandekommen nur auf Guthabenbasis.
Unterm Strich kann das nur heißen, eine Privatinsolvenz ist nicht die beste der Möglichkeiten. Besser ist es, frühstmöglich Hilfe zu suchen, z.B. bei der Schuldnerberatungsstelle. Eine außergerichtliche Einigung oder im zweiten Schritt, eine gerichtliche Regelentschuldung ist den eröffneten Privatinsolvenzverfahren vorzuziehen. Wie auch immer ist aber kompetente Beratung ein absolutes Muss.